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Name, Sitz, Zweck

Art. 1

Die RUFENER Cafe Clique gegründet 1992 mit Sitz in Langenthal baut anlässlich der Langenthaler Fasnacht einen Fasnachtswagen.

Art. 2

Die RUFENER Cafe Clique bezweckt, Freunde der Langenthaler Fasnacht zu vereinigen, das Entwerfen und Bauen eines Fasnachtswagens zu fördern und die Kameradschaft ausgiebig zu pflegen.

 

Mitgliedschaft

Art. 3

Mitglied der RUFENER Cafe Clique kann jeder angefressene Fasnächtler werden, der die folgenden Bedingungen erfüllt:

    • Geschlecht männlich

    • Mindestalter 18 Jahre

- Handwerklich begabt von Vorteil HTL, Jurist, lic. rer. pol., HKG

- Rennerfahrung mit Go - Kart

- Trinkfest

- Teamfähig

- Schlagfertig

- Verschwiegenheit (Cliquenfeste)

- Mithilfe beim Wagenbau ( mind. 5x)

- Mithilfe bei speziellen Anlässen oder Aktionen

 

Art. 4

Neumitglieder werden durch Cliquenmitglieder an der Jahresversammlung vorge- schlagen.

Zur Aufnahme ist die Zustimmung von 2/3 der anwesenden Mitglieder erforderlich.

Vor der Aufnahme gilt eine Probezeit von einem Jahr um zu sehen ob das neue Cliquenmitglied alle Bedingungen erfüllt.

 

Art. 5

Jedes Mitglied anerkennt ohne weiteres das Reglement der RUFENER Cafe Clique und verpflichtet sich, diesen sowie den Beschlüssen und Weisungen des Cliquen-Chefs nachzukommen. Auf Wunsch wird einem Mitglied ein Exemplar dieses Reglements ausgehändigt.

 

Art. 6

Die Mitglieder unterscheiden sich in:

- aktive Cliquenmitglieder (max. 30 Personen)

- passive Cliquenmitglieder (Gönner, Sponsoren)

 

Art. 7

Die Mitgliedschaft erlischt

- durch freiwilligen Austritt. Der Austritt ist nur auf Jahresende möglich.

- durch Tod

- durch Verlust der bürgerlichen Ehren und Rechte

- durch Ausschluss. Dieser kann erfolgen gegen Mitglieder, die sich
   unehrenhafter Handlungen schuldig gemacht, sich den reglementarischen
   Vorschriften und den Weisungen der Clique widersetzen, oder störend auf   
   das gute Einvernehmen der Clique wirken.

Der Ausschluss erfolgt auf Antrag des Cliquenchefs durch die Jahresversammlung, wobei die Zustimmung aller anwesenden Mitglieder erforderlich ist.

Es ist kein Rekursrecht möglich.

Mit dem Austritt bzw. Ausschluss erlischt jeder Anspruch auf finanzielle Leistungen der Clique.

  

Organisation des Vereines

Art. 8

Die Organe der Clique sind

- die Jahresversammlung

- der Cliquenchef

 

Die Jahresversammlung

ist das oberste Organ der RUFENER Cafe Clique Langenthal. Sie wird vom Cliquenchef einberufen, wenn es die Geschäfte erfordern oder wenn dies von mindestens 1/2 der Mitglieder verlangt wird.

Die ordentliche Hauptversammlung findet jährlich statt. Sie wird vom Vorstand zeitlich so angesetzt, dass die Vorbereitungen für die kommende Fasnacht früh genug geplant und vollzogen werden können.

Der Jahresversammlung obliegen:

- Festsetzung des Jahresbeitrages

- Festlegen der Beiträge für Mitgliederanlässe

- Festlegen des Fasnachtsmottos für den Cliquenwagen

- Festlegen des Cliquenkostüms

- Festlegung des Jahresprogrammes

- Wahl neuer Mitglieder

- Ausschluss von Mitgliedern

- Abänderung und Ergänzung des Reglementes

- Erledigung von Anträgen der Cliquenmitglieder

 

Art. 9

Die Jahresversammlung ist beschlussfähig, wenn ihr Stattfinden den Mitgliedern durch Zirkular mindestens 14 Tage vorher bekanntgegeben wurde.

Anträge an die Jahresversammlung müssen mindestens 1 Monat vor deren Stattfinden beim Cliquenchef eingereicht werden.

 

Art. 10

Die Abstimmungen erfolgen in der Regel durch Handmehr; bei Stimmengleichheit hat der Cliquenchef den Stichentscheid.

 

Art. 11

Dem Cliquenchef obliegt die allgemeine Leitung der Clique.

Pflichten für die Jahresversammlung:

- Aufstellung des Jahresprogrammes

- Vermögensverwaltung und Prüfung der Jahresrechnung

- Vorbereitung der Geschäfte der Jahresversammlung

- Organisation des Wagenbaus

- Durchführung der Cliquenbeschlüsse und Handhabung des Reglementes

- Organisation Kostüme

 

Diese Pflichten werden an der Jahresversammlung an die Mitglieder verteilt.

 

Art. 12

Der Cliquenchef vertritt den Verein nach aussen, er leitet die Jahresversammlungen.

  

Allgemeines und Schlussbestimmungen

Art. 13

Der Jahresbeitrag beträgt 200 Fr. / Lehrlinge 100 Fr. / Passivbeitrag 100 Fr.

 

Der Jahresbeitrag wird um 50Fr. gekürzt wenn das Mitglied mindestens 12 mal bei Vorbereitungen/Wagenbau und Fasnacht mitgeholfen hat.

 

Art. 14

Für die Cliquenanlässe besteht eine Abmeldepflicht

 

Art. 15

 

Mitgliederanlässe

Geburtstag eines Mitgliedes:

30 Jahre - Zinnkanne

40 Jahre - Ideen ?

50 Jahre -

60 Jahre -

70 Jahre -

80 Jahre -

90 Jahre -

Hochzeit eines Mitgliedes

- Polterabend (Clique hilft mit wenn erwünscht)

- Wappenscheibe

- Spalier stehen mit Kostüm = Ehrensache

- Beitrag für Geschenk pro Mitglied 50 Fr (Lehrlinge bezahlen 50%).

So beschlossen an der Jahresversammlung am 25. November 1994.

RUFENER Cafe Clique

 Der Cliquenchef:

 Hans Oberli