Name, Sitz, Zweck
Art. 1
Die RUFENER Cafe Clique gegründet 1992 mit Sitz in Langenthal baut
anlässlich der Langenthaler Fasnacht einen Fasnachtswagen.
Art. 2
Die RUFENER Cafe Clique bezweckt, Freunde der Langenthaler Fasnacht zu
vereinigen, das Entwerfen und Bauen eines Fasnachtswagens zu fördern und die
Kameradschaft ausgiebig zu pflegen.
Mitgliedschaft
Art. 3
Mitglied der RUFENER Cafe Clique kann jeder angefressene Fasnächtler
werden, der die folgenden Bedingungen erfüllt:
Geschlecht männlich
Mindestalter 18 Jahre
- Handwerklich begabt von Vorteil HTL, Jurist, lic. rer. pol., HKG
- Rennerfahrung mit Go - Kart
- Trinkfest
- Teamfähig
- Schlagfertig
- Verschwiegenheit (Cliquenfeste)
- Mithilfe beim Wagenbau ( mind. 5x)
- Mithilfe bei speziellen Anlässen oder Aktionen
Art. 4
Neumitglieder werden durch Cliquenmitglieder an der Jahresversammlung
vorge- schlagen.
Zur Aufnahme ist die Zustimmung von 2/3 der anwesenden Mitglieder
erforderlich.
Vor der Aufnahme gilt eine Probezeit von einem Jahr um zu sehen ob das
neue Cliquenmitglied alle Bedingungen erfüllt.
Art. 5
Jedes Mitglied anerkennt ohne weiteres das Reglement der RUFENER Cafe
Clique und verpflichtet sich, diesen sowie den Beschlüssen und Weisungen des
Cliquen-Chefs nachzukommen. Auf Wunsch wird einem Mitglied ein Exemplar dieses Reglements
ausgehändigt.
Art. 6
Die Mitglieder unterscheiden sich in:
- aktive Cliquenmitglieder (max. 30 Personen)
- passive Cliquenmitglieder (Gönner, Sponsoren)
Art. 7
Die Mitgliedschaft erlischt
- durch freiwilligen Austritt. Der Austritt ist nur auf Jahresende
möglich.
- durch Tod
- durch Verlust der bürgerlichen Ehren und Rechte
- durch Ausschluss. Dieser kann erfolgen gegen Mitglieder, die sich
unehrenhafter Handlungen schuldig gemacht, sich den reglementarischen
Vorschriften und den Weisungen der Clique
widersetzen, oder störend auf
das gute Einvernehmen der Clique wirken.
Der Ausschluss erfolgt auf Antrag des Cliquenchefs durch die
Jahresversammlung, wobei die Zustimmung aller anwesenden Mitglieder erforderlich ist.
Es ist kein Rekursrecht möglich.
Mit dem Austritt bzw. Ausschluss erlischt jeder Anspruch auf finanzielle
Leistungen der Clique.
Organisation des Vereines
Art. 8
Die Organe der Clique sind
- die Jahresversammlung
- der Cliquenchef
Die Jahresversammlung
ist das oberste Organ der RUFENER Cafe Clique Langenthal. Sie wird vom
Cliquenchef einberufen, wenn es die Geschäfte erfordern oder wenn dies von mindestens 1/2
der Mitglieder verlangt wird.
Die ordentliche Hauptversammlung findet jährlich statt. Sie wird vom Vorstand zeitlich so angesetzt,
dass die Vorbereitungen für die kommende Fasnacht früh genug geplant und vollzogen werden können.
Der Jahresversammlung obliegen:
- Festsetzung des Jahresbeitrages
- Festlegen der Beiträge für Mitgliederanlässe
- Festlegen des Fasnachtsmottos für den Cliquenwagen
- Festlegen des Cliquenkostüms
- Festlegung des Jahresprogrammes
- Wahl neuer Mitglieder
- Ausschluss von Mitgliedern
- Abänderung und Ergänzung des Reglementes
- Erledigung von Anträgen der Cliquenmitglieder
Art. 9
Die Jahresversammlung ist beschlussfähig, wenn ihr Stattfinden den
Mitgliedern durch Zirkular mindestens 14 Tage vorher bekanntgegeben wurde.
Anträge an die Jahresversammlung müssen mindestens 1 Monat vor deren
Stattfinden beim Cliquenchef eingereicht werden.
Art. 10
Die Abstimmungen erfolgen in der Regel durch Handmehr; bei
Stimmengleichheit hat der Cliquenchef den Stichentscheid.
Art. 11
Dem Cliquenchef obliegt die allgemeine Leitung der Clique.
Pflichten für die Jahresversammlung:
- Aufstellung des Jahresprogrammes
- Vermögensverwaltung und Prüfung der Jahresrechnung
- Vorbereitung der Geschäfte der Jahresversammlung
- Organisation des Wagenbaus
- Durchführung der Cliquenbeschlüsse und Handhabung des Reglementes
- Organisation Kostüme
Diese Pflichten werden an der Jahresversammlung an die Mitglieder
verteilt.
Art. 12
Der Cliquenchef vertritt den Verein nach aussen, er leitet die
Jahresversammlungen.
Allgemeines und
Schlussbestimmungen
Art. 13
Der Jahresbeitrag beträgt 200 Fr. / Lehrlinge 100 Fr. / Passivbeitrag 100
Fr.
Der Jahresbeitrag wird um 50Fr. gekürzt wenn das Mitglied mindestens 12
mal bei Vorbereitungen/Wagenbau und Fasnacht mitgeholfen hat.
Art. 14
Für die Cliquenanlässe besteht eine Abmeldepflicht
Art. 15
Mitgliederanlässe
Geburtstag eines Mitgliedes:
30 Jahre - Zinnkanne
40 Jahre - Ideen ?
50 Jahre -
60 Jahre -
70 Jahre -
80 Jahre -
90 Jahre -
Hochzeit eines Mitgliedes
- Polterabend (Clique hilft mit wenn erwünscht)
- Wappenscheibe
- Spalier stehen mit Kostüm = Ehrensache
- Beitrag für Geschenk pro Mitglied 50 Fr (Lehrlinge
bezahlen 50%).
So beschlossen an der Jahresversammlung am 25. November 1994.
RUFENER Cafe Clique
Der Cliquenchef:
Hans Oberli