Name, Sitz, Zweck
      Art. 1
      Die RUFENER Cafe Clique gegründet 1992 mit Sitz in Langenthal baut
      anlässlich der Langenthaler Fasnacht einen Fasnachtswagen.
      Art. 2
      Die RUFENER Cafe Clique bezweckt, Freunde der Langenthaler Fasnacht zu
      vereinigen, das Entwerfen und Bauen eines Fasnachtswagens zu fördern und die
      Kameradschaft ausgiebig zu pflegen.
       
      Mitgliedschaft
      Art. 3
      Mitglied der RUFENER Cafe Clique kann jeder angefressene Fasnächtler
      werden, der die folgenden Bedingungen erfüllt:
      
        
          
            
              - Geschlecht männlich 
- Mindestalter 18 Jahre  
        
      
- Handwerklich begabt von Vorteil HTL, Jurist, lic. rer. pol., HKG
      - Rennerfahrung mit Go - Kart
      - Trinkfest
      - Teamfähig
      - Schlagfertig
      - Verschwiegenheit (Cliquenfeste)
      - Mithilfe beim Wagenbau ( mind. 5x)
      - Mithilfe bei speziellen Anlässen oder Aktionen
       
      Art. 4
      Neumitglieder werden durch Cliquenmitglieder an der Jahresversammlung
      vorge- schlagen.
      Zur Aufnahme ist die Zustimmung von 2/3 der anwesenden Mitglieder
      erforderlich.
      Vor der Aufnahme gilt eine Probezeit von einem Jahr um zu sehen ob das
      neue Cliquenmitglied alle Bedingungen erfüllt.
       
      Art. 5
      Jedes Mitglied anerkennt ohne weiteres das Reglement der RUFENER Cafe
      Clique und verpflichtet sich, diesen sowie den Beschlüssen und Weisungen des
      Cliquen-Chefs nachzukommen. Auf Wunsch wird einem Mitglied ein Exemplar dieses Reglements
      ausgehändigt.
       
      Art. 6
      Die Mitglieder unterscheiden sich in:
      - aktive Cliquenmitglieder (max. 30 Personen)
      - passive Cliquenmitglieder (Gönner, Sponsoren)
       
      Art. 7
      Die Mitgliedschaft erlischt
      - durch freiwilligen Austritt. Der Austritt ist nur auf Jahresende
      möglich.
      - durch Tod
      - durch Verlust der bürgerlichen Ehren und Rechte
      - durch Ausschluss. Dieser kann erfolgen gegen Mitglieder, die sich
         unehrenhafter Handlungen schuldig gemacht, sich den reglementarischen
         Vorschriften und den Weisungen der Clique
      widersetzen, oder störend auf   
         das gute Einvernehmen der Clique wirken.
      Der Ausschluss erfolgt auf Antrag des Cliquenchefs durch die
      Jahresversammlung, wobei die Zustimmung aller anwesenden Mitglieder erforderlich ist.
      Es ist kein Rekursrecht möglich.
      Mit dem Austritt bzw. Ausschluss erlischt jeder Anspruch auf finanzielle
      Leistungen der Clique.
        
      Organisation des Vereines
      Art. 8
      Die Organe der Clique sind
      - die Jahresversammlung
      - der Cliquenchef
       
      Die Jahresversammlung
      ist das oberste Organ der RUFENER Cafe Clique Langenthal. Sie wird vom
      Cliquenchef einberufen, wenn es die Geschäfte erfordern oder wenn dies von mindestens 1/2
      der Mitglieder verlangt wird.
      Die ordentliche Hauptversammlung findet jährlich statt. Sie wird vom Vorstand zeitlich so angesetzt,
      dass die Vorbereitungen für die kommende Fasnacht früh genug geplant und vollzogen werden können.
      Der Jahresversammlung obliegen:
      - Festsetzung des Jahresbeitrages
      - Festlegen der Beiträge für Mitgliederanlässe
      - Festlegen des Fasnachtsmottos für den Cliquenwagen
      - Festlegen des Cliquenkostüms
      - Festlegung des Jahresprogrammes
      - Wahl neuer Mitglieder
      - Ausschluss von Mitgliedern
      - Abänderung und Ergänzung des Reglementes
      - Erledigung von Anträgen der Cliquenmitglieder
       
      Art. 9
      Die Jahresversammlung ist beschlussfähig, wenn ihr Stattfinden den
      Mitgliedern durch Zirkular mindestens 14 Tage vorher bekanntgegeben wurde.
      Anträge an die Jahresversammlung müssen mindestens 1 Monat vor deren
      Stattfinden beim Cliquenchef eingereicht werden.
       
      Art. 10
      Die Abstimmungen erfolgen in der Regel durch Handmehr; bei
      Stimmengleichheit hat der Cliquenchef den Stichentscheid.
       
      Art. 11
      Dem Cliquenchef obliegt die allgemeine Leitung der Clique.
      Pflichten für die Jahresversammlung:
      - Aufstellung des Jahresprogrammes
      - Vermögensverwaltung und Prüfung der Jahresrechnung
      - Vorbereitung der Geschäfte der Jahresversammlung
      - Organisation des Wagenbaus
      - Durchführung der Cliquenbeschlüsse und Handhabung des Reglementes
      - Organisation Kostüme
       
      Diese Pflichten werden an der Jahresversammlung an die Mitglieder
      verteilt.
       
      Art. 12
      Der Cliquenchef vertritt den Verein nach aussen, er leitet die
      Jahresversammlungen.
        
      Allgemeines und
      Schlussbestimmungen
      Art. 13
      Der Jahresbeitrag beträgt 200 Fr. / Lehrlinge 100 Fr. / Passivbeitrag 100
      Fr.
       
      Der Jahresbeitrag wird um 50Fr. gekürzt wenn das Mitglied mindestens 12
      mal bei Vorbereitungen/Wagenbau und Fasnacht mitgeholfen hat.
       
      Art. 14
      Für die Cliquenanlässe besteht eine Abmeldepflicht
       
      Art. 15
       
      Mitgliederanlässe
      Geburtstag eines Mitgliedes:
      30 Jahre - Zinnkanne
      40 Jahre - Ideen ?
      50 Jahre - 
      60 Jahre - 
      70 Jahre - 
      80 Jahre - 
      90 Jahre -
      Hochzeit eines Mitgliedes
      - Polterabend (Clique hilft mit wenn erwünscht)
      - Wappenscheibe
      - Spalier stehen mit Kostüm = Ehrensache
      - Beitrag für Geschenk pro Mitglied 50 Fr (Lehrlinge
      bezahlen 50%).
      So beschlossen an der Jahresversammlung am 25. November 1994.
      RUFENER Cafe Clique
       Der Cliquenchef:
       Hans Oberli